Voraussetzungen für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Nach dem deutschen Einwanderungsgesetz kann nach vier Jahren Arbeit in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Im dualen Ausbildungssystem werden zwei Drittel der Ausbildungszeit als Arbeitszeit angerechnet, und es werden Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Nach zwei Jahren Berufstätigkeit nach Abschluss der Ausbildung kann die unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.