APS-Verfahren
Für das duale Ausbildungssystem ist keine APS-Prüfung erforderlich, jedoch ist eine Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit notwendig. Da Auszubildende im dualen System sowohl den Status eines Studenten als auch eines Mitarbeiters haben, muss der Ausbildungsvertrag nach Erhalt der Zusage von der zuständigen Arbeitsagentur genehmigt werden.
(APS-Erklärung: Die Akademische Prüfstelle (APS) der deutschen Botschaft in China prüft die Echtheit der Studienleistungen der Bewerber. Diese Prüfung ist eine Voraussetzung für die Zulassung chinesischer Studenten an deutschen Hochschulen.)