Daueraufenthalt oder Einbürgerung

  FAQ     |      2024-08-20

Nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland kann man mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. In Ausnahmefällen kann dieser Zeitraum auf drei Jahre verkürzt werden, beispielsweise bei einem C1-Sprachniveau, wenn man seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet, ehrenamtliche Tätigkeiten ausübt oder im Beruf besonders herausragende Leistungen erbracht hat.